Mitgliedschaft

Beitritt als Mitglied

Mitglied der Gesellschaft können ungeachtet ihres Wohn- oder Dienstortes nach § 3 der Vereinssatzung solche Jurist*innen werden, die als Habilitand*innen, Juniorprofessor*innen, Privatdozent*innen, Doktorand*innen, Assistent*innen und zumindest auf dem Gebiet des deutschen, österreichischen oder schweizerischen Zivilrechts einschließlich seiner Nebengebiete tätig sind.

Beitrittsformular

Die Mitgliedschaft kann durch Zusendung des Beitrittsformulars (PDF) per E-Mail oder Post (siehe Kontaktdaten auf dem Beitrittsformular) beantragt werden. Der Mitgliedsbeitrag beträgt € 30 im Jahr. Der Beitrag kann per Überweisung oder im Lastschriftverfahren gezahlt werden.