Rechtstatsachen im Privatrecht

Braucht die Privatrechtswissenschaft eine empirische Wende? Die Forderung nach einer solchen wurde bereits Anfang des 20. Jahrhunderts im deutschsprachigen Raum laut. Über hundert Jahre später ist der Stellenwert von Rechtstatsachen im Privatrecht indes noch immer ungeklärt. Die 33. Tagung der Gesellschaft Junge Zivil­rechtswissenschaft steht daher ganz im Lichte der Rechtstatsachen­forschung.

Rechtstatsachen sind all jene Tatsachen, die für die Auslegung und Anwendung des Rechts von Bedeutung sind. Die Rechtstatsachen­forschung schlägt also die Brücke von der normativ erfassbaren Rechtsdogmatik zur empirisch erfassbaren Rechtsrealität, indem sie empirische Befunde zur Auslegung und Fortbildung des Rechts fruchtbar macht. Sie bedient sich dabei der Instrumente empirischer Sozialfor­schung.

Der Call for Papers findet sich hier.

Tagungsprogramm

Eröffnung:

Mi, 13.09.2023

Vorträge und Rahmenprogramm:

Do, 14.09.2023

Fr, 15.09.2023

Mitgliederversammlung:

Sa, 16.09.2022