Barrierefreiheit

Der Anbieter dieses Webangebots (Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Privat- und Wirtschaftsrecht, Friedrich-Alexander-Uniersität Erlangen-Nürnberg) ist bemüht, das Angebot im Einklang mit der gültigen Gesetzgebung barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webauftritte und Anwendungen, die unter www.gjz.fau.de verfügbar sind.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen ("Konformitätsstatus")

Teilweise konform: Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig dem Standard für Barrierefreiheit

Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Erstellungsdatum: 8. November 2022
Letzte Überprüfung: 8. November 2022

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit

Auflistung und Erläuterung der Probleme bei der Umsetzung der Barrierefreiheit dieses Webauftritts.

Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte

  • Es werden Tabellen zum Zwecke der optischen Gestaltung verwendet.

Begründung

Begründung zu dem Umstand, dass Tabellen zum Zwecke der optischen Gestaltung verwendet werden: Bestimmte Gestaltungsvarianten lassen sich in wordpress bedauerlicherweise nicht unter Verzicht auf den Einsatz von Tabellen gestalten und können auch nicht durch gleichwertig übersichtliche Alternatviven ersetzt werden.

Alternative Zugangswege

Gerne können Sie sich mit Anliegen zum Zugriff auf nicht barrierefreie Inhalte jederzeit an das Organisationsteam der Veranstaltung wenden. Bitte nutzen Sie hierfür das Kontaktformular oder wenden Sie sich per Mail an kontakt-gjz@fau.de.

Hilfe und Kontaktaufnahme bei Problemen

Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.

Kontaktperson

Christa Steppert

Frau Christa Steppert Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Privat- und Wirtschaftsrecht Schillerstraße 1 91054 Erlangen

Kontaktformular

Durchsetzungsverfahren

Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft die zuständige Aufsichtsbehörde auf Antrag des Nutzers, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber dem Verpflichteten Maßnahmen erforderlich sind.

Kontaktinformation der für das Durchsetzungsverfahren zuständigen Aufsicht:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik

St.-Martin-Straße 47
81541 München